Der Streit um die Todesstrafe. Unterschiedliches Demokratieverständnis in Europa und den USA

Aktuelle Analyse Nr. 145 vom 16.12.2005

Die Todesstrafe in den USA ist ein Dauerthema in europäischen Medien. Wird in den USA ein Mörder hingerichtet, reagiert Europa empört. Reportagen und Kommentare beschreiben Todeszellen und Giftspritzen und dramatisieren das Schicksal der Verurteilten. Dann wird die transatlantische Wertegemeinschaft hinterfragt und Amerika Barbarei vorgeworfen. Ein Land, das die Todesstrafe praktiziert, gehöre nicht in die europäische Wertegemeinschaft. Die USA hätten sich als Rechtsstaat disqualifiziert.

Die Kritiker der Todesstrafe übersehen die historischen, religiösen und politischen Eigenarten des amerikanischen Rechtsverständnisses. In Amerika basiert die Todesstrafe auf dem Rachegedanken des Alten Testamentes.

Spirituelle Funktion der Hinrichtungen


Für die Puritaner Neuenglands hatten Hinrichtungen eine spirituelle Funktion. Morde galten als Spiegel der allgemeinen Sündhaftigkeit; Hinrichtungen waren göttliche Warnungen an die Gemeinschaft, Buße zu tun. Die Todesstrafe wurde durch das englische Strafrecht in die amerikanische Rechtsordnung aufgenommen. Dabei galt der Verfassungsgrundsatz, nach dem «keine Person des Lebens beraubt werden darf, ohne in einem gesetzlichen Gerichtsverfahren verurteilt zu werden».

Historisch hat sich die amerikanische Nation als «gutes» Gemeinwesen definiert. «Gottes eigenes Land» hat starke religiöse Wurzeln. In Europa entstand die Staatsnation, in Amerika wurde das «gute» Gemeinwesen geschaffen. Die Exekution eines Straftäters war Symbol für den Kampf gegen das Böse. Ein Mörder gehörte nicht zur guten Gemeinschaft: Er wurde öffentlich ausgegrenzt, weil er die Zugehörigkeit zur amerikanischen Gesellschaft verwirkt hatte.

Zwei unterschiedliche Demokratieverständnisse

Die Todesstrafe verdeutlicht zwei unterschiedliche Demokratieverständnisse. Amerikas Demokratie erlaubt dem Bürger, sich am politischen Prozess direkt zu beteiligen. So werden Staatsanwälte, Ministerpräsidenten und Präsidenten direkt vom Volk gewählt. Die Bürger können durch Volksabstimmungen über die Todesstrafe entscheiden. In 38 Staaten sind sie dafür.

In Deutschland herrscht das Primat des Parlamentes: Die Abgeordneten regeln die Todesstrafe. Als die Bayernpartei im Parlamentarischen Rat die Todesstrafe durch eine Volksabstimmung einführen wollte, hat Carlo Schmidt heftig widersprochen. Die bürgerliche Mitbestimmung wird hier zu Lande gern als «Populismus» diskreditiert. Eine Volksabstimmung könnte auch hier Mehrheiten für die Wiedereinführung der Todesstrafe ergeben. Die USA haben eine ambivalente Beziehung zur Todesstrafe: In 12 Einzelstaaten wurde sie abgeschafft, etwa 40 Prozent der Befragten votieren heute gegen die Todesstrafe, und Menschenrechtsorganisationen, Juristenvereinigungen und viele Kirchen kämpfen für die Beseitigung der «death penalty». 1972 forderte der Oberste Gerichtshof die Reform der Todesstrafengesetze in den Einzelstaaten. 1976 wurde das «capital punishment» jedoch vom gleichen Gericht wieder gebilligt. Die Bevölkerung wollte die Wiedereinführung.

Nach den 60er Jahren war eine «ethnische Reaktion» entstanden, die illegale Einwanderungswelle hatte Ängste geschürt, und in Amerika war die Drogenkriminalität gestiegen. Wer heute die transatlantische Wertegemeinschaft anhand der Todesstrafe diskreditiert, übersieht deren Problematik in den USA. Die historischen, religiösen und politischen Eigenarten Amerikas haben die USA nicht daran gehindert, ihre rechtsstaatliche, demokratische und republikanische Verfassung zu respektieren. Die USA sind die Mutter der liberalen und republikanischen Demokratie. Ihre Nähe zum Alten Testament, das direkte Demokratieverständnis und die sprunghafte Rechtsprechung zur Todesstrafe begründen keinen eigenen Kulturkreis.

Ungerechter Vergleich der USA mit China oder Saudi-Arabien


Wegen der Todesstrafe werden die USA mit China oder Saudi-Arabien verglichen. Das ist ungerecht: China und Saudi-Arabien sind keine demokratischen Rechtsstaaten. Die Schweizer Juristin Gret Haller hat eine «rationale Analyse» der verschiedenen Denkmuster diesseits und jenseits des Atlantiks gefordert. Amerika und Europa hätten unterschiedliche Moralvorstellungen. Dies würde jedoch die Wertegemeinschaft nicht gefährden. Schon im 19. Jahrhundert schrieb der Amerika-Forscher Alexis de Tocqueville: «Die Gesetze der Amerikaner sind nicht die einzigen, die den demokratischen Völkern zusagen können; die Amerikaner aber haben gezeigt, dass man hoffen darf, die Demokratie mit Hilfe der Gesetze zu regeln.»

(Friederich Mielke, Ph.D.)

         
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