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Die Volksaktie – ein fragwürdiges und keinesfalls notwendiges Instrument

Aktuelle Studie vom 28.10.2007

In der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wird vorgeschlagen, die Privatisierung der Deutschen Bundesbahn mit einer Ausgabe von Volksaktien zu verbinden. Die Gründe sind noch nicht eindeutig auszumachen: vermutlich soll es damit möglich werden, dass bislang öffentliche Unternehmen nicht allein den Anlegern auf dem Kapitalmarkt, sondern auch den bisherigen Eigentümern, den in Deutschland ansässigen Bürgern, einen Teil des öffentlichen Vermögens zugänglich zu machen. Auf diese Weise – so wird vermutet – ließe sich der weit verbreitete Unmut über die Privatisierung der Deutschen Bahn entschärfen. Die Hamburger Hafen- und Logistik Aktiengesellschaft (kurz HHLA) – ein bislang öffentliches Hamburgisches Unternehmen mit guten Gewinnen – wird demnächst an die Börse gehen, und dann werden auch Beschäftigte Aktien kaufen können, wobei die HHLA einen Zuschuss gewähren wird. Dies ist das Ergebnis langer kontroverser Verhandlungen des Eigentümers mit den Gewerkschaften, die sich − aus Furcht um den Bestand von Arbeitsplätzen − einer klassischen Privatisierung durch einen Verkauf der Anteile an einen oder mehrere große Finanzanleger widersetzt hatten

Diese Form der Kapitalbildung wurde seit fast sechzig Jahren mit politischen und wirtschaftspolitischen Erwägungen vor dem Hintergrund des Aufbaus der deutsche Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg propagiert. Die Befürworter sahen darin den besten Weg, eine Radikalisierung weiter Teile der Bevölkerung durch fortgesetzte Verarmung zu verhindern und die Demokratie bestandssicher zu gestalten. Einzelstimmen sahen in der Vermögensbildung der Arbeitnehmer auch ein Instrument, die Unternehmensführung an einer allzu engen Zusammenarbeit mit antidemokratischen Kräften zu hindern und damit die politische Kultur in der noch jungen Bundesrepublik zu stabilisieren, wenn dies notwenig werden sollte. In Verbindung mit der damals geltenden Mitbestimmung sollte „die Macht des Kapitals“ kontrolliert werden. Hält man sich zudem vor Augen, dass der Wiederaufbau der Produktionsanlagen und der öffentlichen Infrastruktur nicht ohne eine umfassende Bildung von Sparkapital bewerkstelligt werden konnte, in einem Land, das durch den Weltkrieg nahezu alle Ersparnisse vernichtet hatte und in dem das Bankenwesen und der Kapitalmarkt den Investitionsbedarf kaum decken konnten, so versprach die Kapitalbeteiligung in Arbeitnehmerhand Abhilfe. Schließlich erlaubte diese Form der Vermögensbildung dem Arbeitnehmer, an dem Gewinn des Unternehmens teilzuhaben, und dies sollte die Herausbildung von Verteilungskämpfen durch Streiks mindern. Die Vermögensbildung auch derjenigen, die traditionell nicht zu den Anlegern gehörten, sollte schließlich die Lücke zwischen den Eigentümern von Vermögen und Sachkapital und den vielen, durch Verlust von Sparkonten und Versicherungseinlagen verunsicherten Kleinsparern schließen.

Derartige Unternehmensbeteiligungen stellen eher die Ausnahme als die Regel dar, wie beispielsweise die Beobachtung belegt, dass in der ersten Hälfte der neunziger Jahre eine starke Vermögenskonzentration zu Lasten der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt wurde. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Privatwirtschaft sollen – die Referenzperiode ist nicht bekannt - rund 3000 Unternehmen mit etwa 2,4 Millionen Beschäftigten Mitarbeiterbeteiligungen in verschiedenen Formen vereinbart haben. Die Bundesvereinigung der Investmentgesellschaften beziffert die Zahl abgeschlossener Fondsverträge mit vermögenswirksamen Leistungen im Jahr 2005 auf 5,9 Millionen und im Jahr 2006 mit 4,4. Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht die Volksaktie und die Beteiligung an dem beschäftigenden Unternehmen nicht mehr attraktiv. Derartige Arten der Anlagen sind zudem auch nicht mehr zwingend. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit den sechziger Jahren in eine Richtung verändert, die diese Form der Vermögensbildung unter Umständen sogar kontraproduktiv erscheinen lässt.

Unstrittig ist, dass die Bundesrepublik auch heute noch Kapital zur Bewerkstelligung eines Strukturwandels in den Unternehmen, für öffentliche Investitionen und für die Vorsorge im Zuge der Überalterung der Gesellschaft benötigt. Anders als in den 1950er Jahren zählt Deutschland heutzutage zu einem vergleichsweise wohlhabenden Land, und Ersparnisse stehen in großem Umfang zur Verfügung. Der Hinweis auf den in der Vergangenheit zögerlichen Anstieg des Konsums spricht Bände, und das Vorsorgesparen wird von der Regierung ohnehin propagiert. Die deutschen Kreditinstitute bieten – auch dies war früher nicht so - mittlerweile zahlreiche Angebote auch für Kleinanleger, und so erscheinen spezifische Formen der Unternehmensbeteiligung für die Arbeitnehmer nicht zwingend notwendig. Zudem ist Deutschland eng verzahnt mit den internationalen Kapitalmärkten, und die Furcht, dass Unternehmen an Staatsfonds aus China oder Russland veräußert werden oder den zumindest in der Öffentlichkeit gefürchteten Hedgefonds in die Hände fallen, zeigt, dass ausländisches Kapital den Weg nach Deutschland sucht.

Die Effizienz des Kapitalmarktes kann durch Volksaktien beeinträchtigt werden, wie folgende Überlegung zeigt: Nicht immer wird deutlich, dass mit der Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmen der Beschäftigte ein doppeltes Risiko beinhaltet. Gerät das Unternehmen in Not, sind nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Kapitalbeteiligungen gefährdet. Alternativen, diese Anlegerrisiken ausgewählten Kleinanlegern abzunehmen, beispielsweise durch die Einrichtung von Fonds, sind fragwürdig. Die Spaltung auf dem Kapitalmarkt kann dessen Effizienz mindern. Der Schutz von Arbeitnehmereinlagen kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass zum Schutz der Einlagen Unternehmensverluste durch Steuermittel ausgeglichen werden und notwendige Strukturanpassungen nicht marktfähiger Betriebe bewusst unterlassen werden.

Schwer nachvollziehbar ist unter den gegebenen Umständen in Deutschland das Argument, durch eine Volksaktie im beschäftigenden Unternehmen die Bindung des Beschäftigten an das Unternehmen zu stärken. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte werden vielmehr dahin gedeutet, dass Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden soll. Unternehmen haben darauf hingewiesen, dass der Investivlohn im schlimmsten Fall ein zusätzlicher Kostenbestandteil wird, der die deutsche Wirtschaft um ihre Wettbewerbsfähigkeit bringen könnte. In jedem Fall ist mit der Einführung von zusätzlichen Lohnelementen immer auch mehr Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verbunden, und die Empfänger werden zumindest in der Regel mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung mit einkalkulieren müssen.

Dr. Karl Wolfgang Menck

Wissenschaftlicher Oberrat i.R.
ehemaliger Mitarbeiter des HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung-Hamburg
Lehrbeauftragter/ Dozent an der Universität Hamburg, an der Hamburg School of Business Administration, an der Hamburger Fern-Hochschule und am HAUS RISSEN HAMBURG

Arbeitsthemen: Volkswirtschaftslehre und insbesondere Steuerpolitik


© 20.11.08 09:10 HAUS RISSEN HAMBURG